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Poverty and Fundamental Rights: The Justification and Enforcement of Socio-Economic Rights
Dieses Buch befasst sich mit dem drängenden Problem der großen Armut und Ungleichheit und stellt die Frage, warum Verstöße gegen sozioökonomische Rechte mit geringerer Dringlichkeit behandelt werden als Verstöße gegen bürgerliche und politische Rechte, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung oder das Wahlrecht.
Sozioökonomische Rechte werden weithin als rhetorisch nützliche Ziele betrachtet, die jedoch kaum praktische Auswirkungen auf die Regierungspolitik und die Verteilung von Ressourcen innerhalb eines Gemeinwesens haben. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sozioökonomische Rechte in der heutigen Welt systematisch vernachlässigt werden und Millionen von Menschen noch immer nicht einmal Zugang zu einer Grundversorgung mit Unterkunft, Nahrung oder medizinischer Versorgung haben. Dieses Buch versucht, ein nachhaltiges Argument für die erneute Betonung der sozioökonomischen Rechte im Kampf gegen die verzweifelte Armut zu liefern. Es nutzt eine Kombination aus politischer Philosophie, Verfassungsrecht und öffentlicher Ordnung und konzentriert sich dabei auf das Recht auf Nahrung, Wohnung und Gesundheitsfürsorge.
In Teil I geht es um die Entwicklung einer philosophischen Theorie der Rechte, die eine gemeinsame normative Grundlage sowohl für bürgerliche und politische Rechte als auch für sozioökonomische Rechte bietet. Diese Theorie beinhaltet die Entwicklung eines Wertverständnisses, das anerkennt, dass Individuen grundlegende Interessen von unterschiedlicher Dringlichkeit haben. Dazu gehört auch eine wichtige Unterscheidung zwischen bedingten Rechten, die sich allein aus einem normativen Fokus auf die gleiche Bedeutung der Individuen ergeben, und unbedingten Rechten, die konkurrierende normative und pragmatische Erwägungen beinhalten. Es wird auch eine allgemeine Theorie der gerichtlichen Überprüfung aufgestellt, die eine Rechtfertigung für die Beteiligung der Justiz an der Durchsetzung sozioökonomischer Rechte liefert.
Teil II befasst sich dann mit den Auswirkungen dieser allgemeinen philosophischen Theorie auf die Auslegung und Durchsetzung sozioökonomischer Rechte im Recht. Der Schwerpunkt dieser eher anwendungsbezogenen Diskussion liegt auf Südafrika, wo verankerte, direkt einklagbare sozioökonomische Rechte in der Verfassung ausdrücklich geschützt sind. Der derzeitige Ansatz des südafrikanischen Verfassungsgerichts bei der Auslegung und Durchsetzung dieser Rechte wird betrachtet und vor allem dafür kritisiert, dass er diesen Rechten nicht genügend Inhalt verleiht. Als Alternative wird eine modifizierte Version des Mindestkernansatzes für sozioökonomische Rechte vorgeschlagen, die durch die im ersten Teil des Buches entwickelte philosophische Theorie gestützt wird. Dieser Ansatz verlangt, dass den am schlechtesten gestellten Mitgliedern der Gesellschaft Vorrang eingeräumt wird, indem jeder Gesellschaft, die es versäumt, die Mindestinteressen des Einzelnen zu erfüllen, eine schwere Rechtfertigungslast auferlegt wird. Außerdem müssen konkrete Schritte unternommen werden, um ein höheres Versorgungsniveau zu erreichen, das dem Einzelnen die notwendigen Voraussetzungen für die Verwirklichung eines breiten Spektrums von Zielen garantiert. Es wird auch gezeigt, dass dies wichtige politische Implikationen sowohl für Entwicklungs- als auch für Industrieländer hat, die hoffentlich dazu beitragen können, die Dringlichkeit und das Engagement für die Beseitigung extremer Armut zu erhöhen.