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Free Speech Beyond Words: The Surprising Reach of the First Amendment
Ein Blick auf den Schutz des Ersten Verfassungszusatzes für Musik, ungegenständliche Kunst und Nonsens
Der Oberste Gerichtshof hat einstimmig entschieden, dass die Gemälde von Jackson Pollock, die Musik von Arnold Schenberg und das Gedicht "Jabberwocky" von Lewis Carroll "zweifellos" durch den Ersten Verfassungszusatz geschützt sind. Ungegenständliche Kunst, Instrumentalmusik und Nonsens: Sie alle stehen unter dem Schutz des Verfassungszusatzes "Meinungsfreiheit", auch wenn keine von ihnen mit dem zu tun hat, was wir üblicherweise unter Sprache verstehen, nämlich dem Gebrauch von Worten, um eine Bedeutung zu vermitteln.
In rechtlicher Hinsicht ist die Schlussfolgerung des Gerichts eindeutig richtig, aber seine Prämissen sind undurchsichtig und werfen schwierige Fragen zu den Möglichkeiten und Grenzen von Recht und Ausdruck auf. Ungegenständliche Kunst, Instrumentalmusik und Nonsens verwenden keine Sprache im herkömmlichen Sinne und beinhalten manchmal nicht einmal die Übermittlung von artikulierbaren Ideen. Wie können sie dann für verfassungsrechtliche Zwecke als "Sprache" behandelt werden? Was bedeutet die Schwierigkeit dieser Frage für das Recht und die Theorie des ersten Verfassungszusatzes? Und kann das Recht solche Fragen klären, ohne sich auf Ästhetik, Ethik und Philosophie zu stützen?
Dieses umfassende und überzeugende Buch stellt einen nachhaltigen Versuch dar, diese Formen der "Rede" verfassungsrechtlich zu berücksichtigen. Es ist zwar fest in den Debatten über den Ersten Verfassungszusatz verankert, behandelt diese aber auf eine neuartige Weise, indem es sich eines Themas bedient, das für diese Aufgabe besonders gut geeignet ist und dessen verfassungsrechtliche Bedeutung bisher nicht ausreichend erforscht wurde. Auf der Grundlage der bestehenden Rechtslehre, der Ästhetik und der analytischen Philosophie zeigen uns drei renommierte Rechtswissenschaftler, wie und warum Sprache jenseits von Worten für unser Verständnis des Ersten Verfassungszusatzes grundlegend sein sollte.