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Is Legal Reasoning Irrational? An Introduction to the Epistemology of Law: Second Edition
Die Philosophie und das Recht haben ein gemeinsames Interesse an einer Vielzahl von Konzepten. Einige davon sind moralische und politische Ideen, wie Gerechtigkeit, Rechte und Freiheiten, Pflicht, Verantwortung, Schuld und Unschuld und Strafe.
Andere sind eher erkenntnistheoretischer und logischer Natur - zum Beispiel Beweis, Wahrheit, Beweismittel, Rechtfertigung, Wahrhaftigkeit, Argumentation, Entscheidungsfindung und Argumentation, Urteil, Gewissheit, Wahrscheinlichkeit, Relevanz und andere. Die meisten Grundlagentexte in der Rechtsphilosophie konzentrieren sich auf die moralischen und politischen Konzepte und haben wenig über die erkenntnistheoretischen Konzepte zu sagen. Is Legal Reasoning Irrational? weicht deutlich von dieser Norm ab.
Das Buch ist weit davon entfernt, moralische und politische Konzepte zu vernachlässigen, und schenkt den erkenntnistheoretischen und logischen Fragen, die sich in allen juristischen Kontexten, insbesondere aber bei Gerichtsverhandlungen stellen, nachhaltige Aufmerksamkeit.
Es ist nur natürlich, sich zu fragen, wie die juristische Argumentation und Entscheidungsfindung den Leistungsstandards entspricht, die von den etablierten Erkenntnistheoretikern und Logikern gefordert werden. Wie der Titel des Buches schon andeutet, schneidet das Recht nicht besonders gut ab.
Wenn eine Theorie besagt, dass der Mensch irrational handelt, sind zwei Dinge möglich. Das eine ist, dass der Fehler bei uns Menschen liegt. Das andere ist, dass die Theorie die Maßstäbe der menschlichen Rationalität falsch gesetzt hat.
Vielleicht ist es in einem einführenden Lehrbuch nicht üblich, eigene philosophische Thesen aufzustellen. Is Legal Reasoning Irrational? ist ebenfalls ein Ausgangspunkt für diese Gewohnheit. Im Falle des juristischen Denkens und Urteilens argumentiere ich, dass die etablierten philosophischen Standards der Rationalität der Schuldige sind, nicht das Rechtssystem selbst.
Das Buch eignet sich für den Einsatz im Rahmen von Einführungen in die Rechtsphilosophie, entweder als Haupttext oder als ergänzende Lektüre. Der Autor ist Inhaber des Ehrenlehrstuhls für Logik an der University of British Columbia und emeritierter Präsident sowie außerordentlicher Professor für Philosophie an der University of Lethbridge.