Bewertung:

Das Buch von Patricia Crone versucht, das islamische Recht mit dem römischen Recht durch eine Untersuchung des Klientelsystems „wala“ zu verbinden. Die Wirksamkeit ihrer Argumente ist in Frage gestellt worden, und obwohl das Buch einige wertvolle Erkenntnisse enthält, wird es in seiner übergreifenden These als fehlerhaft angesehen. Die Wirksamkeit ihrer Arbeit wird durch spätere Forschungen in Frage gestellt, und es erfordert Fachwissen in islamischer Rechtsgeschichte, um ihre Behauptungen vollständig zu beurteilen.
Vorteile:Das Buch ist gut geschrieben und zeichnet sich durch Crones gewohnt prägnanten und klaren Stil aus, der sich durch ein gutes Verständnis der Quellen und methodische Strenge auszeichnet. Das zweite Kapitel bietet einen praktischen Leitfaden für das Studium des islamischen Rechts und enthält nützliche Erkenntnisse über die jüdischen Beiträge zum islamischen Recht.
Nachteile:Die Hauptargumente des Buches werden von einigen Rezensenten als grundlegend falsch angesehen, da sie der Meinung sind, dass es die islamischen und römischen Rechtssysteme falsch miteinander verbindet. Das Buch wurde kritisiert, weil es sich auf veraltete Interpretationen stützt und spätere Forschungen, die seinen Behauptungen widersprechen, nicht ausreichend berücksichtigt.
(basierend auf 2 Leserbewertungen)
Roman, Provincial and Islamic Law: The Origins of the Islamic Patronate
In diesem Buch werden die kulturellen Ursprünge des islamischen Rechts untersucht. Einige Autoritäten betonen die Bedeutung des Beitrags des römischen Rechts, andere die des arabischen Rechts.
Die meisten sind sich einig, dass das jüdische Recht einen Beitrag leistete, der jedoch nicht näher erläutert wird. Dr.
Crone prüft die römische Hypothese anhand einer Institution, dem Patronat, das in der Tat etwas dem römischen Recht zu verdanken zu haben scheint. Er kommt zu dem Schluss, dass das römische Recht nur insofern einen Beitrag leistete, als es Teil der recht unterschiedlichen Rechtspraxis in den Provinzen des Nahen Ostens war, und dass das Provinzrecht weitere Überlegungen der Rechtshistoriker lohnen würde.