
Bankruptcy Implementation of Reform Act's Debt Reaffirmation Agreement Provisions
Der Bankruptcy Abuse Prevention and Consumer Protection Act von 2005 (im Folgenden als Reformgesetz bezeichnet) enthielt Bestimmungen, um Personen, die Privatinsolvenz beantragen, besser über ihre Möglichkeiten der Schuldenrückbestätigung zu informieren - wobei sich die Antragsteller freiwillig bereit erklären können, bestimmte Gläubiger zu bezahlen, um Vermögenswerte wie z. B.
ein Auto zu behalten. Rückbestätigungsvereinbarungen zwischen Schuldnern und Gläubigern sind gesetzlich verpflichtet, die Schuldner förmlich über die Bedingungen der Vereinbarung zu informieren, z. B.
über die Höhe der rückbestätigten Schulden. Für Kreditgenossenschaften gelten zum Teil andere Anforderungen, z.
B. eine Ausnahmeregelung für die Offenlegung von Finanzdaten des Schuldners, wenn der Anwalt des Schuldners die Vereinbarung unterzeichnet.
In diesem Buch wird erörtert, (1) inwieweit die im Reformgesetz vorgeschriebenen Angaben und andere Informationen in Rückbestätigungsvereinbarungen aufgenommen wurden, (2) welche Arten von Schulden rückbestätigt wurden und welchen Anteil diese Schulden an der Gesamtverschuldung der Schuldner haben, und (3) wie sich rückbestätigte und ursprüngliche Zinssätze vergleichen.