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Roman Law and Comparative Law
Um zu verstehen, wie sich das Recht entwickelt und wie sich rechtliche Regeln und Strukturen auf die Gesellschaft auswirken, muss man die Themen sowohl vergleichend als auch historisch untersuchen, so Alan Watson. Und in der westlichen Welt, so fügt er hinzu, muss man, um das Recht vergleichend zu verstehen, das römische Recht kennen.
Wie der Titel schon andeutet, hat Watson das Buch in zwei zusammenhängende, aber unabhängige Teile unterteilt. Der erste Teil, eine überarbeitete und erweiterte Fassung seines 1970 erschienenen Bandes The Law of the Ancient Romans, bietet eine umfassende Beschreibung des römischen Rechtssystems. Watson beginnt mit einer Erörterung des Rechts und des römischen Geistes und geht dann auf Themen wie Sklaverei, Eigentum, Verträge, Rechtsstreitigkeiten und Erbfolge ein. Im zweiten Teil argumentiert er, dass die Rechtsvergleichung - ein Gebiet, das noch in den Kinderschuhen steckt - uns helfen kann, "die Umstände zu erkennen, unter denen sich das Recht verändert, und so die Ursachen der Rechtsentwicklung aufzudecken".
Mit diesem Ziel vor Augen untersucht Watson, wie das römische Recht spätere Rechtssysteme beeinflusst hat und wie die Rechtsvergleichung die Rolle des Rechts in der Gesellschaft erklärt. Er verknüpft seine Ausführungen durchgehend mit einzelnen Themen. Dazu gehören die Struktur der europäischen Rechtssysteme, das Deliktsrecht im französischen Zivilgesetzbuch, die Struktur von Blackstones Commentaries on the Law of England, die Unterschiede zwischen dem Vertragsrecht in Frankreich und Deutschland, die Parameter der richterlichen Argumentation, die Lehren, die aus dem Feudalrecht gezogen werden können, und die Interessen der Regierungen bei der Schaffung und Vermittlung von Recht. Er unterscheidet zwischen dem vom Gesetzgeber geschaffenen Recht und dem von gelehrten Juristen oder Richtern erdachten Recht.