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„Um sich ein klares Bild von den Elementen des Naturrechts und der Politik zu machen, ist es wichtig, die Natur des Menschen zu kennen, zu wissen, was ein politischer Körper ist und was wir unter Gesetz verstehen.
2. Die Natur des Menschen ist die Summe seiner nat rlichen F higkeiten wie Ern hrung, Bewegung, Genration, Empfindsamkeit, Vernunft etc. Wir sind uns alle einig, dass wir diese natürlichen Fähigkeiten als solche bezeichnen; sie sind in dem Begriff des Menschen enthalten, der als vernünftiges Tier definiert wird.
3. Nach den beiden Teilen, aus denen der Mensch besteht, unterscheide ich in ihm zwei Arten von Fähigkeiten, die des Körpers und die des Geistes.
4. Da es f r mein heutiges Ziel nicht n tzlich ist, die k rperlichen F higkeiten anatomisch und detailliert aufzuschl ssen, beschr nke ich mich darauf, sie auf drei F higkeiten zu reduzieren: die n hrende F higkeit, die motorische F higkeit oder die F higkeit, sich zu bewegen, und die allgemeine F higkeit oder die F higkeit, sich auszubreiten.
5. Was die Fähigkeiten des Geistes betrifft, so gibt es zwei Arten von Fähigkeiten: Erkennen und sich vorstellen oder sich vorstellen und sich bewegen.“ (Auszüge)